29. November 2020·1 Minute Lesezeit

Politisch exponierte Person (PEP)

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt.

Als politisch exponierte Person (PEP) wird eine natürliche Person bezeichnet, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt. Sowohl die Personen selbst als auch ihr unmittelbares Umfeld unterliegen in Bezug auf das Geldwäschegesetz strengeren Anforderungen als Menschen ohne politischen Hintergrund.

Wenn du in Österreich ein Bankkonto eröffnest, wirst du nach PEP gefragt. Das ist im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (§ 2 Z 6) so geregelt.

Was für ein Amt kann das sein? 🤔

  • Staats- und Regierungschef*in

  • Minister*in

  • Parlamentsabgeordnete und Staatssekretär*innen

  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien

  • Mitglieder von obersten Gerichten

  • Botschafter*in

  • Mitglieder von Rechnungshöfen

  • Mitglieder der Europäischen Kommission

  • Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen staatlicher Unternehmen

  • bestimmte Personen mit Leitungsfunktionen in zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisationen

Auch unmittelbare Familienmitglieder einer solchen Person zählen dazu. Das sind zum Beispiel Eltern, Geschwister, Ehepartner*innen, eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder und deren Partner*innen.

Ebenso gilt das für Menschen, von welchen bekannt ist, dass sie der politisch exponierten Person nahe stehen oder enge Geschäftsbeziehungen mit ihr haben.

Eine Person, die seit mindestens 1 Jahr kein wichtiges öffentliches Amt mehr ausübt, wird nach dem Gesetz nicht mehr als politisch exponierte Person betrachtet.

👉 Mehr zum Thema Geldwäsche findest du in unserem Blogbeitrag Money Mules - was haben Esel mit Geldwäsche zu tun?

Felix

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