Bitte wähle dein Anliegen ausÜbernahme Erwachsenenvertretung, Eröffnung alltagskonto99 oder Retournierung des unterschriebenen alltagskonto99-Antrags
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Fragen und Antworten
Jede vertretene Person mit Erwachsenenvertreter*in, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhält, hat das Recht, ein alltagskonto99 bei uns zu eröffnen und zu nutzen. So kann jede*r weiterhin selbständig banken.
Das alltagskonto99 gibt es für all jene, denen ein*eine Erwachsenenvertreter*in zur Seite steht, damit sie selbständig weiterhin Bankgeschäfte des alltäglichen Lebens erledigen können.
Das alltagskonto99 bekommt jede vertretene Person für € 5,99 Kontoführungsgebühr im Monat, weitere nicht in der Kontoführungsgebühr enthaltene Leistungen und deren Preise sind im Antrag, Konditionen als auch in den Entgeltinformationen enthalten. Die Kosten werden monatlich abgebucht.
Die Eröffnung eines alltagskonto99 kann der*die Erwachsenenvertreter*in über unsere Webseite beantragen. Daraufhin senden wir den Kontoeröffnungsantrag an den*die Erwachsenenvertreter*in. Nachdem der Kontoeröffnungsantrag von dem*der Erwachsenenvertreter*in und der vertretenen Person unterschrieben ist, wird der Antrag über das Anliegen "Retournierung des unterschriebenen alltagskonto99-Eröffnungsantrags" an uns übermittelt. Wir informieren dann, sobald ein Filialbesuch des*der Erwachsenenvertreter*in und der vertretenen Person mit jeweils amtlichen Lichtbildausweis getätigt werden kann, um die Identität nachzuweisen. Nach erfolgter Unterschriftenprobe und der anschließenden Prüfung erfolgt eine Verständigung, sobald das alltagskonto99 genutzt werden kann.