Der Mietpreis für deine Wohnung hängt vom Mietzins ab. Und der setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:
Der Nettomietzins ist der Preis dafür, dass du in der Wohnung wohnen darfst. Er ist je nach Alter der Wohnung und Ausstattung unterschiedlich hoch. Dazu kommt dann noch dein Teil der Betriebskosten im Haus - du zahlst also dafür, dass der Lift oder die Heizung regelmäßig überprüft werden. Auch öffentliche Abgaben (z.B. für die Müllabfuhr) und die Umsatzsteuer (10% vom Nettomietzins) werden noch dazu gerechnet. 🧾
2. Das Mietrechtsgesetz gilt nicht für alle Wohnungen
Miete ist nicht gleich Miete: denn einige Mietwohnung fallen unter das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) und andere nur teilweise oder gar nicht.
Das MRG soll dich als Mieter*in schützen. ⛑️ Es regelt zum Beispiel die Kündigung, die Betriebskosten, die Erhaltung des Wohnhauses und die Höhe der Miete.
Volle Anwendung: das betrifft hauptsächlich Altbauten und geförderte Neubauten. Das MRG gibt also die maximale Miete für diese Wohnungen gesetzlich vor. Zu geförderten Wohnungen gehören Genossenschaftswohnungen oder Gemeindebauten – also bestimmte Bauprojekte, die der Staat finanziell unterstützt. 💶
Teilweise Anwendung: Manche Wohnungsformen fallen nur zum Teil unter das MRG. Das sind zum Beispiel nicht geförderte Neubauten oder Dachböden, die nach 2001 ausgebaut wurden. Hier gibt es keine gesetzliche Maximalhöhe für den Mietpreis. Aber das MRG regelt die Kündigung: du als Mieter*in bist also auch hier geschützt. 👍
Keine Anwendung: Es gibt allerdings auch Wohnungsformen, die gar nicht vom MRG geregelt werden. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel Ferienwohnungen, Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Student*innenheime.
In diesem Blogbeitrag besprechen wir hauptsächlich all jene Wohnungen, die voll unter das Mietrechtsgesetz fallen. Aber auch, wenn du nicht in einer Altbauwohnung oder einem geförderten Neubau wohnst, sind die folgenden Informationen bestimmt interessant für dich. Denn wer weiß, vielleicht steht ja bald mal wieder ein Umzug an? 😉
3. So wird der Mietzins im MRG berechnet
Wenn deine Wohnung unter das MRG fällt, sind für die Berechnung des Mietpreises drei verschiedene Mietzins-Bestimmungen wichtig: 👇
Richtwertzins: Das ist der Preis, den der*die Vermieter*in für 1 Quadratmeter deiner Wohnung monatlich verlangen darf. 💰 Je nach Bundesland und Bezirk ist der unterschiedlich hoch. Die Berechnung orientiert sich zum Beispiel an der Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung. Hier findest du eine Tabelle der aktuellen Richtwerte. Der Richtwertzins wird für alle Mietverträge angewendet, die seit dem 1. März 1994 geschlossen wurden. Mit dem 1. April 2022 wurde der Richtwertzins an die Inflation angepasst und hat sich durchschnittlich um 4% erhöht.
Kategoriemietzins: Dieser Mietzins gilt für Mietverträge in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die vor dem 1. März 1994 unterschrieben wurden. Deine Wohnung wird je nach Ausstattung in eine von 4 Kategorien von A bis D eingeteilt: A ist die beste und damit teuerste Kategorie und D die günstigste. Eine Wohnung fällt zum Beispiel in die Kategorie D, wenn das WC auf dem Gang ist – in Wien kommt das noch ab und zu in Altbauten vor. 🚽 Details zu den verschiedenen Kategorien kannst du hier nachlesen.
Angemessener Mietzins: Ein*e Sachverständige*r für Immobilien prüft die Wohnung und setzt einen Mietpreis fest, der der Ausstattung und des Zustands der Wohnung entspricht. 🔍 Das gilt nur für einige besondere Mietformen, zum Beispiel für Wohnungen in denkmalgeschützten Gebäuden oder Geschäftsräume.