Zur ergonomischen Büroausstattung gehören zum Beispiel Schreibtisch (Tipp: höhenverstellbar, so dass du auch im Stehen daran arbeiten kannst), Bürosessel, ergonomische Maus, Schreibtischlampe oder Fußstütze. 🪑 All diese Dinge sollen dazu beitragen, dass du auch im Homeoffice gut arbeiten kannst und deine Gesundheit nicht darunter leidet. 🙂 Während viele Unternehmen Arbeitslaptop und -handy zur Verfügung stellen, mussten Büromöbel für das Homeoffice bisher selbst bezahlt werden.
Jetzt aber zur guten Nachricht: Dank dem Homeoffice-Pauschale kannst du deine Ausgaben beim Steuerausgleich angeben und dir Geld vom Finanzamt zurückholen. 🥳
Übrigens: In Österreich heißt es tatsächlich das Homeofficepauschale - wieder was gelernt, oder? 😉
Änderungen ab dem Veranlagungsjahr 2021: bis zu € 600 für Werbungskosten und Büromöbel
Nun ist es soweit - seit 1. März 2022 kannst du den Steuerausgleich für 2021 machen. Nun greifen weitere Neuerungen des schon in 2020 beschlossenen Homeoffice-Pauschale.
Für jeden Arbeitstag, den du ab 2021 im Homeoffice verbringst, kannst du pauschal € 3 als Werbungskosten angeben. Werbungskosten sind Ausgaben, die deinen Beruf und Arbeitsalltag betreffen. 📔 Allerdings ist das auf 100 Tage im Jahr begrenzt – du kannst also maximal € 300 pro Jahr als Homeoffice-Kosten beim Steuerausgleich angeben. Bei dem Homeoffice-Pauschale geht es um alle weiteren Werbungskosten, die durch deine Arbeit von zuhause entstehen und für die du keinen Kostenersatz deines*deiner Arbeitgeber*in bekommst. Also zum Beispiel Strom, Heizung und Internet. 🔌
Aber auch die Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Laptop oder Smartphone gehören dazu. 💻 Wenn du diese Arbeitsmittel nicht von dein*er Arbeitgeber*in bekommst, dann steht dir stattdessen ein steuerfreier Kostenersatz zu. Auch hier sind das wieder bis zu € 300 im Jahr bei maximal € 3 an 100 Tagen. Wenn du weniger Geld als € 300 für diese Dinge von deinem*deiner Arbeitgeber*in zurück bekommst, kannst du den Differenzbetrag – also den Rest – für das Werbungskostenpauschale bei deinem Steuerausgleich absetzen. 💶
Zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschale kannst du 2021 die Ausgaben für deine ergonomischen Büromöbel bis maximal € 300 beim Steuerausgleich angeben.
Homeoffice-Pauschale ab 2020: bis zu € 300 für Büromöbel
Seit April 2021 gibt es in Österreich das Homeoffice-Pauschale, das für die Arbeitnehmer*innenveranlagung ab 2021 gilt. 📆 Da du deinen Steuerausgleich ja immer für das vergangene Jahr einreichst, sind so Mehrkosten für dein Homeoffice in der Corona-Pandemie von 2020 und 2021 abgedeckt.
Möchtest du in unserem Blogbeitrag mehr dazu erfahren, was es mit dem Steuerausgleich auf sich hat und wie du ihn am besten erledigst? 👇